3. Ausfall/Nachbesserung/Verschiebung bei Buchung von firmeninternen (inhouse) Seminaren
Bei den Regelungen für Absagen und Terminverschiebungen von gebuchten Vorträgen, Seminaren und Trainings orientieren wir uns an den Richtlinien des BDVT (Bundesverband deutscher Verkaufsförderer und Trainer e.V.). Da auch bei Alternativanfragen die von Ihnen gebuchten Schulungstermine für Sie fest reserviert sind, wird vereinbart, dass bei Absagen oder Terminverschiebungen durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, bis zu neun Monate vor dem vereinbarten Schulungstermin 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu zahlen sind. Bei späteren Absagen ist der gesamte Honorarpreis fällig.
Absagen haben schriftlich zu erfolgen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung (z.B.
www.erv.de).
4. Urheberschutz/Haftung/Gerichtsstand
a. Kreativleistungen und vom Trainer ausgehändigte Unterlagen (z.B. Folien-Ausdrucke im Seminar) dürfen vom Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck verwandt werden, jede andere Nutzung bedarf einer eigenen Honorar-Regelung.
b. Eigentumsvorbehalt: Unterlagen, Materialien, Bücher und Medien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
c. Eigentumsvorbehalt: Bücher und andere Medien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
d. Der Trainer unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Der Trainer haftet auch nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch nicht ausreichendes Briefing/nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen.
e. Der Gerichtsstand ist Bochum.
Für alle öffentlichen Seminare und Vorträge gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.